Die Annahme von Beiträgen, Schenkungen oder Zuschüssen liegt im Ermessen des GWG Kunstrasenprojekts. Das GWG Kunstrasenprojekt nimmt keine Geschenke an, es sei denn, es kann mit dem Zweck und der Mission des GWG Kunstrasenprojekts konsistent genutzt werden.
Kein unwiderrufliches Geschenk, sei es direkt oder in Form eines Lebenseinkommens, wird akzeptiert, wenn unter gewissen Umständen die Schenkung die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Das GWG Kunstrasenprojekt wird keine Beratung zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Geschenken anbieten und wird die Spender ermutigen, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um sie bei der Spende zu unterstützen.
Das GWG Kunstrasenprojekt wird Geldspenden oder öffentlich gehandelte Wertpapiere annehmen. Geschenke von Sachleistungen werden im Ermessen des GWG Kunstrasenprojekts angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachgeschenke, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund besonderer Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten überprüft werden.
Das GWG Kunstrasenprojekt wird den Spenderinnen und Spendern, die die Steueranforderungen für die von der Wohltätigkeitsorganisation erhaltenen Schenkungen erfüllen, eine Anerkennung zukommen lassen. Mit Ausnahme von Schenkungen von Barmitteln und öffentlich gehandelten Wertpapieren wird jedoch kein Wert auf eine Quittung oder eine andere Form der Begründung eines Geschenks, das GWG Kunstrasenprojekt erhalten hat, zurückgeführt.
Das GWG Kunstrasenprojekt wird die Absicht des Schenkers in Bezug auf Geschenke für eingeschränkte Zwecke und solche im Zusammenhang mit dem Wunsch, anonym zu bleiben, respektieren. In Bezug auf anonyme Geschenke wird das GWG Kunstrasenprojekt die Information über den Spender nur an die Mitarbeiter mit Kenntnisbedürfnis beschränken.
Das GWG Kunstrasenprojekt wird keine Dritten, sei es durch Provisionen, Vermittlungsprovisionen oder andere Mittel, um ein Geschenk oder einen Spender an das GWG Kunstrasenprojekt zu vermitteln, entschädigen.